
Gemeinsame Sitzung beider Kuratorien | © H. Brunckhorst/LKN-SH
Die Nationalparkverwaltung wird von zwei Kuratorien aus Dithmarschen und Nordfriesland beraten. Die Sitzungen sind öffentlich und finden 2 - 4 mal jährlich statt. Nach dem Nationalparkgesetz sollen Grundsatzfragen und langfristige Planungen im Einvernehmen mit den Kuratorien entschieden werden. Dies war in der Vergangenheit - mit Ausnahme des Votums des Kuratoriums Nordfriesland zur Novellierung des Nationalparkgesetzes - immer der Fall.
Die Kuratorien haben jeweils 21 Mitglieder, unter anderem Vertreter von Anliegergemeinden, Tourismus und Wirtschaft, von Naturschutzverbänden und aus der Wissenschaft. Die Zusammensetzung der Mitglieder ist im Nationalparkgesetz (§ 8) festgelegt. Vorsitzende sind die jeweiligen Landräte. 2004 hat die Nationalparkverwaltung die Geschäftsführung der Kuratorien von den Kreisen übernommen.
Ältere Protokolle liegen nur aus Nordfriesland digital vor. Protokolle des Dithmarscher Kuratoriums werden auf Wunsch zugesendet.
Sitzungsprotokolle |
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2016 -
2011 - 2015
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